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   BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 14/64   

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BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 14/64 (https://dejure.org/1965,2302)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1965 - 6 RKa 14/64 (https://dejure.org/1965,2302)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - 6 RKa 14/64 (https://dejure.org/1965,2302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenkasse - Ort der Sprechstunde - Sitz des Kassenarztes - Praxisbereich des Kassenarztes - Abgrenzung von Sitz und Praxisbereich des Kassenarztes - Zulassung des Kassenarztes - Fehlerhafte Versagung der Kassenpraxis - Honoraransprüche des Kassenarztes

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2029
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 18/62

    Festsetzung eines begrenzten Zahnarztsitzes - Zeitpunkt der Zulassung als

    Auszug aus BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 14/64
    dingung in dem Sinn, daß die Zulassung des Klägers erst wirksam werde, wenn er seine Niederlassung in den Bezirk Neckarstadt- Ost verlegt habe, hätte im Beschluß des ZA deutlicher zum Ausdruck kommen müssen° Der ZA habe aber selbst die Zulassung des Klägers für wirksam gehalten, denn er habe im Beschluß vom 270 Juli 4960 deren Ende festgestellt° Die im Beschluß des ZA vom 240 Juli 4958 enthaltene Auflage, die Kassenpraxis innerhalb dreier Monate nach Rechtskraft der Zulassungsentscheidung aufzunehmen, hätte dem ZA zwar die Möglichkeit gegeben, das Ruhcn oder die Entziehung der Zulassung des Klägers zu beschließen, Dies habe der ZA jedoch nicht getan; er habe vielmehr jene Frist wiederholt verlängert, obwohl der Kläger laufend in seiner nicht im Kassenarztbezirk liegenden Praxis Behandlungstätigkcit ausgeübt habe, Dies lasse darauf schließen, daß mit der Fristverlängerung die Zeit bis zur bevorstehenden Zulassung des Klägers für Mannheim-Innenstadt habe verlängert werden sollen, zumal die Ausübung kassenärztlichcr Tätigkeit für die kassenärztliche Versorgung auf jeden Fall von Nutzen gewesen sei° Eine solche Auslegung des Beschlusses des ZA vom 24, Juli 4958 sei um so mehr gerechtfertigt, als inzwischen durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 500 Oktober 4965 (BSG 20, 86) klargestellt worden sei, daß aufgrund des Kassenärzteurteils des BVerfG die Zulassungsinstanzen grundsätzlich den Kassenarztsitz nach dem Ort der Niederlassung des die Kassenzulassung beantragenden Arztes zu bestimmen hatten, Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes solle die Aufnahme der kassenörztlichen Tätigkeit am Kaséenarztsitz zumindest während einerangemessenen Anlaufzeit für die Rechtsposition des zugelassenen Arztes keine entscheidende Bedeutung haben° Der in @ 4q.ZdK>]rümrniedergelegten Residenzpflicht des Kassenarztes komme nur der Charakter einer Ordnungsvorschrift zu, Dies ergebe sich auch aus dem den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen eingeräumten Recht ddr freien Arztwahl; der Kassenarzt dürfe nach S 7 Abs, 4 des Bundesmantclvertrages-Ärzte außerhalb seiner Praxisräume an jedem Ort Kassenpatienten aufsucheno % 568 a Abs, 7 der Reichsversicherungsordnung (RVG), der vorsohreibe, daß die Zulassung mit dem Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk des ihm zugewiesenen 8.

    Wie der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 50° Oktober 1965 (BSG 20, 86, 90) entschieden hat, ist eine rückwirkende"Zulassung zur Kassenpraxis nicht zulässig° Der Kläger ist daher nicht berechtigt gewesen, vor Erteilung dieser Kassenzulassung am Ort seiner Niederlassung Kassenpraxis auszuüben° Die Beklagte hat ihm diese somit zu Recht untersagt°.

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 14/64
    aber im Kassenärzteurteil vom25° März 1960 (BVerfGE 11, 50) klargestellt, daß die bis dahin allgemein verfolgte Verwaltungs: und Gerichtspraxis der Rechtslage widersprechen hat° Der ZA hätte.
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